Dr. Michael Sengewald verfügt über umfassende Expertise im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung auf zahnärztlichem Gebiet. Er unterstützt bei der rechtlichen Bewertung von BEMA‑Leistungen, der Prüfung von Heil‑ und Kostenplänen sowie der Einordnung von Festzuschüssen und G‑BA‑Richtlinien.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse von Leistungsansprüchen nach SGB V, der Bewertung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Klärung strittiger Abrechnungs- und Versorgungsfälle. Dr. Sengewald erstellt fundierte Stellungnahmen zu Ablehnungen, Kürzungen und Prüfverfahren der Krankenkassen und bietet eine rechtssichere Grundlage für Entscheidungen in komplexen Leistungsfragen.