Im Gebührenrecht der privaten Krankenversicherung ist Dr. Michael Sengewald spezialisiert auf die rechtliche Bewertung zahnärztlicher Leistungen nach GOZ. Dazu gehören die Auslegung der Gebührenordnung, die Prüfung von Analogberechnungen, die Bewertung von Steigerungsfaktoren sowie die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit.
Er analysiert Erstattungsstreitigkeiten zwischen Versicherten, Zahnärzten und privaten Krankenversicherungen und erstellt klare, nachvollziehbare und juristisch belastbare Gutachten. Auch Fragen des Basistarifs und der Schnittstellen zwischen GOZ und SGB V gehören zu seinem Kompetenzbereich.