
Dr. Michael Sengewald ist Zahnarzt und war über 30 Jahre im ambulanten Bereich in eigener Praxis tätig. Parallel dazu engagierte er sich 24 Jahre lang ehrenamtlich in der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Er war unter anderem Vorstandsmitglied des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken K.d.ö.R., Delegierter zur Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), stellvertretender Vorsitzender der Bezirksstelle Mittelfranken der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) sowie Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich der Arzneimittelverordnung.
Von Dezember 2015 bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende 2025 war Dr. Sengewald hauptamtlicher Gutachter beim Medizinischen Dienst Bayern (ehemals MDK). Zuletzt war er dort in verantwortlicher Position als stellvertretender Leiter des Fachbereichs Zahnmedizin tätig. In dieser Funktion brachte er seine umfassende Expertise in der Begutachtung zahnmedizinischer Behandlungsfälle innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Seine gutachterliche Tätigkeit orientiert sich konsequent an den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben des GKV‑Leistungsrechts. Dabei stützt er sich sowohl auf seine langjährige praktische Erfahrung als Zahnarzt als auch auf rechtswissenschaftliche Kenntnisse, die er im Rahmen eines Studiums erworben hat.
Seine fachlich als auch juristisch fundierten Gutachten werden von Gerichten, Krankenversicherungen und anderen Auftraggebern gleichermaßen geschätzt.